Ist ein Tier nicht lebensmittelliefernd, dürfen in der Behandlung auch bestimmte Arzneimittel eingesetzt werden, die für lebensmittelliefernde Tiere nicht zugelassen sind. Dadurch erweitert sich das therapeutische Spektrum und es können zusätzliche, medizinisch sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass mein Pferd nicht der Lebensmittelgewinnung dient und von mir auch nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt wird. Mir ist bekannt, dass dieser Status im Equidenpass eingetragen wird und nicht rückgängig gemacht werden kann; die Tierärztin prüft den Eintrag beim ersten Termin. Bei Verkauf verpflichte ich mich, den Erwerber auf diese Erklärung hinzuweisen. Die Erklärung gilt unbefristet.